Der Öffentliche Verkehr läuft rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr.

Damit der Betrieb sicher und zuverlässig geführt werden kann, gibt es für diese speziellen Bedürfnisse das Arbeitszeitgesetz-AZG und die dazugehörenden Arbeitszeitgesetz Verordnungen-AZGV. Die Arbeitszeit wird mit dem Arbeitsgesetz (ArG) geregelt.

Das AZG ist ein Bundesgesetz und die Aufsicht und Vollzug ist dem Bundesamt UVEK (Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation) unterstellt

 

Die Ausbildung «Arbeitszeitgesetz» wird modular wie folgt aufgebaut:

  • Grundkurs im Präsenzseminar für alle beteiligten Mitarbeitenden, die dem AZG unterstellt sind.
  • Refresh-Kurs online Sequenz für alle Mitarbeitenden mind. alle zwei Jahre bzw. zwischen den Weiterbildungskursen
  • Weiterbildungskurs im Präsenzseminar für alle Mitarbeitenden mind. alle 4 Jahre
  • Vertiefungskurs für professionelle Anwender Disponenten, Einteiler, Personalverantwortliche.
  • Consulting für Personaldienste Consulting für Regelungen in einem Personalreglement, GAV, Bereichsspezifische Arbeitszeitregelung (BAR) oder Einzelvertrag.