Diese Kategorie enthält Kursinhalte für die Ausbildung und Tätigkeit in der Kategorie Anschlagen von Lasten

Zielgruppe

Personen, die in ihrer Tätigkeit Lasten anschlagen (befestigen), um diese in Infrastrukturen, Bau, Gewerbe und Industrie anzuheben. Gemäss Kranverordnung Art. 6 sind Personen, die Lasten anschlagen, zu dieser Arbeit anzuleiten.

 

Definition Kran: Fahrzeugkran, Turmdrehkran, übrige Krane (Industrie-/Hallenkran, Lastwagen-Ladekran, Bagger etc.).

 

 

Ausbildungsziele

Unfallverhütung, Gefahren vermindern für alle Beteiligten

Die Teilnehmenden setzen die gesetzlichen Grundlagen und Regeln der Arbeitssicherheit bei ihrer täglichen Arbeit um

Anschläger/-innen erkennen die Gefahren, wenn mit Kranen und Lasten gearbeitet wird

Anschläger/-innen setzen das für die Last geeignete/vorgeschriebene Anschlagmittel korrekt ein und erkennen, wenn dieses geprüft oder ersetzt werden muss

Die Teilnehmenden können mit dem Kranführer sicher kommunizieren

 

 

Inhalte

  • Gesetzliche Grundlagen und Regeln der Arbeitssicherheit bei Heben von Lasten,
  • Fachbegriffe, Lastdiagramm des Krans lesen
  • Kontrolle der Anschlagmittel, korrektes Anschlagmittel/Hebemittel/Lastaufnahmemittel wählen
  • korrektes Anschlagen von verschiedenen Lasten gemäss Kranverordnung Art. 6 und Suva Factsheet 33099, das Gewicht von Lasten definieren
  • korrektes Lagern der Anschlagmittel
  • Zeichengebung bei Kranarbeiten
  • praktische Übungen mit ihrem Kran und Kranführer: Lasten richtig anschlagen.