
Zielgruppe
Personen, die in ihrer Tätigkeit Lasten anschlagen (befestigen), um diese in Infrastrukturen, Bau, Gewerbe und Industrie anzuheben. Gemäss Kranverordnung Art. 6 sind Personen, die Lasten anschlagen, zu dieser Arbeit anzuleiten.
Definition Kran: Fahrzeugkran, Turmdrehkran, übrige Krane (Industrie-/Hallenkran, Lastwagen-Ladekran, Bagger etc.).
Ausbildungsziele
Unfallverhütung, Gefahren vermindern für alle Beteiligten
Die Teilnehmenden setzen die gesetzlichen Grundlagen und Regeln der Arbeitssicherheit bei ihrer täglichen Arbeit um
Anschläger/-innen erkennen die Gefahren, wenn mit Kranen und Lasten gearbeitet wird
Anschläger/-innen setzen das für die Last geeignete/vorgeschriebene Anschlagmittel korrekt ein und erkennen, wenn dieses geprüft oder ersetzt werden muss
Die Teilnehmenden können mit dem Kranführer sicher kommunizieren
Inhalte
- Gesetzliche Grundlagen und Regeln der Arbeitssicherheit bei Heben von Lasten,
- Fachbegriffe, Lastdiagramm des Krans lesen
- Kontrolle der Anschlagmittel, korrektes Anschlagmittel/Hebemittel/Lastaufnahmemittel wählen
- korrektes Anschlagen von verschiedenen Lasten gemäss Kranverordnung Art. 6 und Suva Factsheet 33099, das Gewicht von Lasten definieren
- korrektes Lagern der Anschlagmittel
- Zeichengebung bei Kranarbeiten
- praktische Übungen mit ihrem Kran und Kranführer: Lasten richtig anschlagen.
- Teacher: Rein Scholma
